Aufnahmekriterien und mögliche Vorraussetzungen der Zielgruppe:

  • Verhaltens-, emotionale – und/oder reaktive Störungen
  • Kinder/Jugendliche mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstörungen
  • Kinder/Jugendliche, die strukturiertes und kontinuierliches Beziehungsgefüge benötigen‐ Kinder/Jugendliche, die in ihrem bestehenden Lebensumfeld nicht bleiben bzw. die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsdefizite nicht in genügender Weise durch ambulante oder teilambulante Hilfen gefördert werden können
  • Kinder/Jugendliche, die selbst einer Aufnahme und Betreuung in unserer Wohngruppe zustimmen. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist zwingend Voraussetzung.
  • Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit gefährdet ist.
  • Kinder und Jugendliche, die misshandelt, traumatisiert und/oder vernachlässigt wurden.

Ausschlusskriterien:

  • Bei Lebensgefahr durch:
    – akute Suizidgefährdung
    – akute Psychosen
    – akutes selbst- und fremdverletzendes Verhalten
  • Bei schweren Ausprägungen von:
    – akuter Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit (Bsp. F10.5 Psychot. Stör. durch Alkohol)
    – akutem Entzugssyndrom (insbes. bei schweren Symptomen)
    – schwere geistiger Behinderung (Bsp. F73.1 Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert)
    – schwerer körperlicher Behinderung, die den Einsatz von besonderem Betreuungspersonal (z. B. Pflegekräfte) oder Barrierefreiheit erforderlich machen würde